BURCKHARDTSCHE
FAMILIENSTIFTUNG
Am 12. Januar 1523 legte unser Stammvater Stoffel Burckhardt seinen Eid
als Bürger von Basel
Statuten der Burckhardtschen Familienstiftung
Artikel 1:
In dankbarer Erinnerung an das stete Wachsen und Blühen ihrer Familie in
vergangenen Jahrhunderten, mi Bewusstsein ihrer Zusammengehörigkeit und
zur Befestigung derselben für kommende Zeiten haben im Jahr 1890
anlässlich der am 14. September 1890 zu Basel abgehaltenen 400-jährigen
Gedenkfeier des Geburtsjahres ihres Stammvaters, des Stoffel Burckhardt,
eine Anzahl Nachkommen desselben ein Kapital zusammengelegt, welches den Namen "Burckhardtsche Familienstiftung" trägt.
Die "Burckhardtsche Familienstiftung" ist eine Stiftung im Sinne der Artikel 335 und 80 f. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und hat ihren Sitz ni Basel.
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Artikel 2:
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Zweck dieser Stiftung ist die Unterstützung von Nachkommen des Stoffel Burckhardt und der Gertrud Brand, welche den Namen Burckhardt tragen und Basler Bürger sind, sowie ihrer Witwen. Die Kommission (§ 4) kann die Unterstützungen sowohl mit Rücksicht auf materielle Bedürftigkeit als auch zur beruflichen Ausbildung erteilen. Jede Unterstützung wird nur für ein Jahr bewilligt, kann aber auf dieselbe Dauer erneuert werden.
Die Stiftung kann auch Aktivitäten mittragen oder fördern, die den Zusammenhalt unter allen Familienmitgliedern stärken.